Patente

Der Schutz technischer Innovationen

Patente werden auf technische Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Nur der Inhaber eines erteilten Patents hat das Recht, eine Nachahmung und Nutzung seiner Erfindung durch Dritte zu verhindern – oder unter Einnahme von Lizenzgebühren zu gestatten. Gut formulierte Patentrechte bilden dabei den Kern jeden Patentschutzes.

Meine Leistungen im Bereich des Patentrechts betreffen alle Phasen der Anmeldung und Durchsetzung eines Patents:

  • Beratung zu Anmeldestrategien.

  • Durchführung und Auswertung von Patentrecherchen im Vorfeld einer Patentanmeldung.

  • Ausarbeitung von Patentanmeldungen. Um den Kern einer Erfindung richtig herauszuarbeiten und zu schützen, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Patentanwalt und Mandant bzw. zwischen Patentanwalt und Erfinder Voraussetzung. Hierzu ist es üblich, dass der Patentanwalt sich mit dem Erfinder im Unternehmen vor Ort persönlich trifft und die Erfindung bespricht.

  • Vertretung in Einspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und vor dem Europäischen Patentamt.

  • Vertretung in Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht.

  • Mitwirkung in Patentverletzungsverfahren.

  • Beratung in lizenzvertragsrechtlichen Fragen und die Erstellung von Geheimhaltungs-, Kooperations- und Lizenzverträgen.

  • Beratung in Angelegenheiten des Arbeitnehmererfindungsrechts.

Ich berate Sie gerne sie zum optimalen Schutz Ihrer Erfindungen, zu den möglichen Anmeldestrategien und zur Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Patente in Deutschland, Europa und weltweit.