Kompetenz

Kompetenz – ein wachsendes Gut

Ich bin seit über 20 Jahren Patentanwalt. In dieser Zeit habe ich eine sehr große Anzahl an Schutzrechtsanmeldungen verfasst,  eingereicht und bis zur Erteilung betreut. Auch war ich an einer Vielzahl von Schutzrechtsverletzungsprozessen beteiligt.

Schutzrechtserwerb

Mein technischer Hintergrund ist der des Diplom-Physikers. Die mir durch das Studium der Physik vermittelten Grundkenntnisse vom Aufbau und den Kräften der Natur verbunden mit einer langjährigen Berufserfahrung geben mir eine besondere Kompotenz auf den folgenden technischen Gebieten:

  • Fahrzeug- und Maschinenbau
  • Telekommunikation
  • Audiotechnologie
  • Halbleitertechnologie
  • Flugzeugtechnik
  • Medizintechnik
  • Optik
  • elektrische Schaltungen
  • softwarebezogene Erfindungen

Neben der Betreuung technischer Erfindungen liegt ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit im Markenrecht. Patentanwälte haben eine hohe Kompetenz in Markenangelegenheiten. Dies ist der intensiven Ausbildung im Markenrecht geschuldet, die angehende Patentanwälte beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Bundespatentgericht erfahren. Über viele Jahre habe ich größere mittelständige Unternehmen und zahllose kleinere Unternehmen bei dem Erwerb und der Verteidigung ihrer Markenrechte vertreten.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der Anmeldung von Designs (früher als Geschmacksmuster bezeichnet) auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.

Schutzrechtsverletzung

Ein erteiltes Schutzrecht gibt seinem Inhaber das Recht, Dritten die Benutzung des durch das Schutzrecht geschützten Gegenstandes zu verbieten, sei es eine technische Erfindung, eine Marke oder ein Design. Im Kern stellt ein Schutzrecht somit ein Ausschließlichkeitsrecht für seinen Inhaber bereit. Wenn das Schutzrecht durch Dritte nicht beachtet und verletzt wird, sollte das Schutzrecht gegenüber diesem Dritten durchgesetzt werden, sonst verliert es seinen Wert.

So einfach dieser Grundsatz ist, so schwierig sind die mit der Durchsetzung eines Schutzrechtes verbundenen Fragen zu beantworten. Welches Kostenrisiko kommt auf den Schutzrechtsinhaber zu? Wie läuft das Verfahren im Einzelnen ab? Vor welchem Gericht sollte geklagt werden? Liegt wirklich eine Schutzrechtsverletzung vor? Wie kann sich der Gegner wehren bzw. welche Gegenangriffe kann er führen? Welche Beweise sind wann zu erbringen? Usw.

Als Patentanwalt habe ich an einer Vielzahl von Schutzrechtsverletzungsprozessen mitgewirkt und Erfahrung gesammelt, einen Mandanten auch in einem Schutzrechtsverletzungsprozess umfassend zu beraten. Dabei hat es sich ergeben, dass ich häufig kleinere Unternehmen gegenüber größeren Unternehmen vertreten habe, so dass insofern ein besonderer Erfahrungsschatz besteht.

Schutzrechtsanalysen

Aufgrund der hohen Anzahl existierender Schutzrechte läuft jedes Unternehmen Gefahr, mit seinen Produkten und Dienstleistungen Schutzrechte Dritter zu verletzen. Unterlassung und Schadensersatz können die schmerzhaften Folgen einer solchen Schutzrechtsverletzung sein. Es ist daher von Bedeutung, dass ein Unternehmen ein Schutzrechtsclearing durchführt, bevor es ein neues Produkt oder eine neue Marke auf den Markt bringt. Auch die Überwachung und Analyse neuer Schutzrechte der Konkurrenz stellt einen üblichen Vorgang dar. Seit vielen Jahren führe ich Schutzrechtsanalysen zu potentiell störenden Patenten durch. Das Ergebnis einer solchen Schutzrechtsanalyse ist immer eine Bewertung, wie wahrscheinlich es ist, dass der Mandant ein analysiertes Schutzrecht verletzt.

Lizenzverträge

Das Monopolrecht des Schutzrechtsinhabers kann auf vielfältige Weise einer wirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Die Lizenzvergabe bzw. die Lizenznahme stellen eine häufige Verwertungsmethode dar. Ich berate Sie gerne zur Ausgestaltung von Lizenzverträgen und bei den Verhandlungen mit potentiellen Lizenzgebern.