Schutzrechtsverletzung
Wozu ein Schutzrecht da ist
Jedes Unternehmen kann sich sowohl in der Position, dass eigene Schutzrechte verletzt werden, als auch in der Position, dass man selbst möglicherweise Schutzrechtsverletzer ist, wiederfinden.
Mein Schutzrecht wird verletzt
Ein erteiltes Schutzrecht gibt seinem Inhaber das Recht, Dritten die Benutzung des durch das Schutzrecht geschützten Gegenstandes zu verbieten, sei es eine technische Erfindung, eine Marke oder ein Design. Wenn das Schutzrecht durch Dritte nicht beachtet und verletzt wird, so liegt es in der Natur der Sache, dass der Schutzrechtsinhaber diesen Verstoß gegen sein Monopolrecht nicht duldet. Er wird versuchen, hiergegen vorzugehen, sei es gerichtlich oder – zunächst – durch das Angebot einer Lizenz.
Die mit der Durchsetzung eines Schutzrechtes verbundenen Fragen sind komplex. Zunächst ist zu klären, ob überhaupt eine Schutzrechtsverletzung vorliegt bzw. wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, das ein Gericht eine Schutzrechtsverletzung bejahen würde. Hierzu ist der Schutzbereich des eigenen Schutzrechts unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu bestimmen und zu klären, ob das angegriffene Produkt oder Verfahren in diesen Schutzumfang fällt. Wenn dies der Fall ist, stellen sich strategische Fragen zur weiteren Vorgehensweise. Soll der Verletzer abgemahnt werden? Oder sollte man erst einmal eine sogenannte Berechtigungsabfrage stellen? Ergibt es Sinn zu versuchen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken? Will man eine Lizenz anbieten? Sofern es vor Gericht geht, stellen sich weitere Fragen. Welches Kostenrisiko kommt auf den Schutzrechtsinhaber zu? Wie läuft das Verfahren im Einzelnen ab? Vor welchem Gericht sollte geklagt werden? Wie kann sich der Gegner wehren bzw. welche Gegenangriffe kann er führen? Welche Beweise sind wann zu erbringen?
Als Patentanwalt habe ich an einer Vielzahl von Schutzrechtsverletzungsprozessen mitgewirkt und Erfahrung gesammelt, einen Mandanten bei einer Schutzrechtsverletzung umfassend zu beraten.
Ich verletze ein anderes Schutzrecht
Aufgrund der hohen Anzahl existierender Schutzrechte ist niemand davor geschützt, ein existierendes Schutzrecht zu verletzen, ohne dass dabei ein böser Wille vorliegen muss. Wenn ein Unternehmen wegen einer Patentverletzung abgemahnt oder verklagt wird, muss schnell gehandelt werden. Zahlreiche Frage sind zu klären. Liegt tatsächlich mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Schutzrechtsverletzung vor? Welche Argumente lassen sich gegen die Annahme einer Schutzrechtsverletzung anbringen? Wie ist die Rechtsbeständigkeit des Schutzrechts, aus dem eine Inanspruchnahme erfolgt, zu beurteilen? Kann dieses eventuell erfolgreich angegriffen werden? Welches Kostenrisiko kommt auf den angeblichen Schutzrechtsverletzer vor? Sollte man versuchen, nach einer Lizenz nachzufragen?
Dies sind nur einige der Fragen, mit denen ein Unternehmen, das aus einem Schutzrecht in Anspruch genommen wird, konfrontiert ist. Gerne berate ich Sie hierzu.