Marken
Schutz Ihrer Marken und Kennzeichen
Jedes Kind muss einen Namen haben. Das gilt auch im Bereich der Marken und Unternehmenskennzeichen. Marken und Unternehmenskennzeichen identifizieren und individualisieren ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen. Sie sind wesentlicher Bestandteil einer Corporate Identity.
Die Einführung und der Schutz einer neuen Marke stellen einen komplexen Vorgang dar.
Im Vorfeld einer Markenanmeldung sind vor allem zu klären, ob das gewünschte Zeichen überhaupt geeignet ist, als Marke zu wirken und ob das gewünschte Zeichen zur Verfügung steht oder aber bereits durch einen Dritten geschützt ist. Der erstgenannte Punkt spricht die Frage der sogenannten absoluten Eintragungshindernisse an: insbesodere rein beschreibende und/oder nicht unterscheidungskräftige Zeichen sind dem Markenrecht grundsätzlich nicht zugänglich. Der zweitgenannte Punkt spricht an, ob das gewünschte Zeichen noch zur Verfügung steht oder in identischer oder ähnlicher Weise bereits durch einen Dritten geschützt ist. Dies ist im Rahmen einer Markenrecherche abzuklären, bei der zu bewerten ist, ob bereits existierende Marken mit der gewünschten neuen Marke verwechselbar sind.
Sofern die Marke zu Verfügung steht, sollte eine Markenanmeldung vorgenommen werden, um sich ein Ausschließlichkeitsrecht an der Marke zu sichern. Während des Anmeldeverfahrens können Beanstandungen des Amtes im Hinblick auf die Eintragungsfähigkeit der Marke und die Formulierung des Waren-und Dienstleistungsverzeichnisses erfolgen. Nach Eintragung der Marke kann die Marke mit Widersprüchen angegriffen werden. Die Marke ist dann zu verteidigen. Dabei ist es im Markenrecht üblich, mit den Inhabern älterer Marken Vereinbarungen zur gegenseitigen Abgrenzung der Marken abzuschließen.
Nach der Eintragung empfiehlt es sich, eine Marke zu überwachen um festzustellen, ob Dritte ähnliche Marken anmelden, so dass es zu Verwechslungen kommen kann. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, solche Marken Dritter mit einem Widerspruch und/oder oder gerichtlich anzugreifen.
Im Falle einer Markenverletzung ist zügig gegen den Markenverletzer vorzugehen, wobei häufig die Möglichkeit besteht, eine einstweilige Verfügung zu erwirken und eine Markenverletzung dadurch schnell zu stoppen. Dabei kommt es nicht selten vor, dass ein Markeninhaber Opfer von Produktpiraten wird, die absolut identische Waren und Marken auf den Markt bringen. Hier ist eine schnelle gerichtliche Durchsetzung der eigenen Rechte essenziell.
Zu allen diesen Vorgängen beraten und vertreten wir Sie gerne.